Übersicht über die Organisationsversicherungen
Versicherungen, die speziell auf das Kleingartenwesen abgestimmt sind
Haftpflichtversicherung für Vereine einschließlich Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Versichert ist hierbei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und des Vereins
- aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Verwendungszweck ergebenen Veranstaltungen (z.B. Mitgliederveranstaltungen, Vereinsfeierlichkeiten oder Wettbewerbe),
- als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlich- keiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen, z.B. Turn-, Spiel- und nicht bewachte Parkplätze,
- aus der Unterhaltung, Reinigung usw. der öffentlichen Wege in und vor den Vereingeländen,
- … und vieles mehr.
Achtung!
Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Schäden mitversicherter natürlicher Personen untereinander mitversichert.
Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Schäden mitversicherter natürlicher Personen untereinander mitversichert.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Vorstand der Vereine und Verbände
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung, die den Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder einen anderen satzungsmäßig berufener Vertreter absichert, wenn dem Verein oder einem Dritten durch eine fehlerhafte Entscheidung im Rahmen der Vorstandsarbeit ein finanzieller Schaden entsteht (z.B. versehentliche Fehlüberweisung).
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Abschätzer
Versichert ist der finanzielle Nachteil des Käufers oder Verkäufers, der durch eine fehlerhafte Schätzung entsteht.
Schäden entstehen meist bei einem Pächterwechsel. Das sind zum Beispiel:
Schäden entstehen meist bei einem Pächterwechsel. Das sind zum Beispiel:
- Fehlerhafte Zuordnung zur Bauartklasse und dadurch entstehende falsche Berechnungen.
- Fehlende Berücksichtigung bestimmter Bauteile.
- Falsche Beurteilung des Bauzustands
Unfallversicherung für die Vorstände
Über die Unfallversicherung für Vorstände ist der gesamte Vorstand während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit versichert. Für diese Versicherung gibt es keine Altersbegrenzung! Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privatrechtlichen Unfallversicherung mit Geldleis-tungen im Schadenfall, z.B. bei Invalidität, Tod oder einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Unfallversicherung für Arbeitseinsätze
Über die Unfallversicherung für Arbeitseinsätze sind alle Gartenfreunde und ggf. deren Stellvertreter während der angeordneten Arbeitseinsätze bei ihrer Tätigkeit für den Verband bzw. Kolonie versichert. Für diese Versicherung gibt es keine Altersbegrenzung! Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privatrechtlichen Unfallversicherung mit Geldleis-tungen im Schadenfall, z.B. bei Invalidität, Tod oder einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Unfallversicherung für Wachdienste
Über die Unfallversicherung für Wachdienste sind alle Gartenfreunde während der angeordneten Streifengänge in den Kolonien versichert. Für diese Versicherung gibt es keine Altersbegrenzung!
Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privatrechtlichen Unfallversicherung mit Geldleistungen im Schadenfall, z.B. bei Invalidität, Tod oder einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer privatrechtlichen Unfallversicherung mit Geldleistungen im Schadenfall, z.B. bei Invalidität, Tod oder einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Dienstfahrtenkasko-Versicherung
Die Dienstfahrtenkasko-Versicherung umfasst die Absicherung eines selbstverschuldeten Unfalls mit oder ohne Beteiligung von anderen Verkehrsteilnehmern, während einer Fahrzeug-nutzung für oder im Auftrag des Vereins.
Vereins-Rechtsschutzversicherung
Diese Vereins-Rechtsschutzversicherung umfasst 5 Rechtsschutzarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsspruch
- Arbeits-Rechtsspruch
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsspruch
Versicherungen für Vereinsheime und andere vereinseigene Gebäude
Für Vereinsgebäude / Spartenheime / vereinseigene Gebäude können Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungen abgeschlossen werden.
Ihr Berater vor Ort
Matthias Voss
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Tel.: +49 30 20913790 |
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Außerhalb der Öffnungszeiten:
SchadenSoforthilfe für Ihre Sach-, Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung:
+49 30 2633-888
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Öffnungszeiten
Mo., Mi.: 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00Di., Do.: 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00Fr.: 09:00 - 13:00Sa., So.: geschlossenUnd nach VereinbarungWegbeschreibung
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Fax: +49 30 209137922
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