• Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber

    Betriebliche Altersvorsorge

    So punkten Sie als Top Arbeitgeber

    • Mitarbeiter werben, motivieren und binden
    • Kostenneutral Attraktivität steigern
    • Finanzielle Vorteile nutzen

Mehr Wert für Mitarbeiter – Ab jetzt mit Arbeitgeber-Zuschuss

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein moderner Personalpolitik. Wer gut ist, möchte gut bezahlt werden und abgesichert sein!

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen brauchen attraktive Lösungen, um mit größeren Unternehmen mithalten zu können, wenn um die Gunst qualifizierter Mitarbeiter gebuhlt wird. Von nun an haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Klare Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter

Mitarbeiter-Motivation: Ziehen Sie im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte mit größeren Unter­nehmen gleich.
Rechtliche Vorgaben: Seit 2019 sind Sie verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des Umwandlungsbeitrags zusätzlich einzuzahlen, soweit Sie Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Dies gilt ab 2022 auch für Bestands­verträge.
Verbesserte Förderung: Für Mitarbeiter in unteren Gehalts­gruppen gibt es 30 Prozent der Arbeitgeber­beiträge zurück.
Spezieller Beratungs- und Betreu­ungs­service: Mit über 4.000 Beratungs­stellen sind wir für Sie vor Ort und sichern Ihnen kurze Wege.

Gemeinsam zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge: Los gehts!

Kontakt aufnehmen

Warum ist die Betriebliche Altersvorsorge wichtig?

Die Feuersozietät Berlin Brandenburg AG stärkt Ihnen den Rücken, wenn es um die wichtige betrieb­liche Alters­vorsorge geht. Schließlich motivieren und binden Arbeitgeber wert­volle Mitarbeiter mit einer lukrativen Betriebsrente.
Was erwarten Mitarbeiter von Ihnen als attraktiven Arbeit­geber? Sind es Wert­schätzung für die geleistete Arbeit und gutes Geld? Bestimmt. Doch auch die betrieb­liche Alters­vorsorge ist längst Teil des modernen Vergütungs­systems.
Als Mitarbeiter freut Sie der rentable steuer­liche Vorteil, wenn ein Teil des Brutto­lohns direkt in die betrieb­liche Alters­vorsorge fließt.
Die staatlich geförderte Betriebs­rente ergänzt nicht nur wirkungs­voll die Rente Ihrer Mit­arbeiter. Die Beiträge sind zudem als Betriebs­ausgaben absetzbar. Und senken für die gesamte Lauf­zeit die Lohnnebenkosten.
Wichtige Schlüsselmitarbeiter ans Unternehmen binden und die Beleg­schaft motivieren – die betrieb­liche Alters­vorsorge macht es möglich.
Mehr Informationen zum Herunterladen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie im Download-Bereich.
Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge

Welche Möglichkeiten der Betriebsrente gibt es für meine Mitarbeiter?
  • In der Regel wählen Sie aus fünf Durchführungswegen:

    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse

    Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen und somit für Ihre Mitarbeiter zu finden. Fragen Sie uns auch, wenn Sie ein Konzept für betriebliche Wertguthaben oder Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer wünschen.

    In der Regel wählen Sie aus fünf Durchführungswegen:

    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse

    Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen und somit für Ihre Mitarbeiter zu finden. Fragen Sie uns auch, wenn Sie ein Konzept für betriebliche Wertguthaben oder Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer wünschen.

Was ist die Direktversicherung?
  • Die Direktversicherung ist der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, die so funktioniert:

    1. Als Arbeitgeber schließen Sie die Direktversicherung – unseren Tarif FirmenRente – für Ihren Arbeitnehmer ab.
    2. Die Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber entweder allein oder durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung) vom Arbeitnehmer finanziert werden. Auch Kombinationen sind möglich.
    3. Ihre Mitarbeiter bauen so eine Betriebsrente auf, die staatlich gefördert wird und Sie geben Ihre Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss in Höhe von maximal 15 Prozent weiter. Eventuell gelten für Sie andere tarifvertragliche Regelungen.
    4. Alles aus einer Hand: Auf Wunsch schließen Sie einen Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Schutz mit ein. Bei uns wählen Sie aus einer der modernsten und innovativsten Produktpalette am Markt die für Ihre Mitarbeiter passenden Vorsorge-Lösungen aus.

    Die Direktversicherung ist der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, die so funktioniert:

    1. Als Arbeitgeber schließen Sie die Direktversicherung – unseren Tarif FirmenRente – für Ihren Arbeitnehmer ab.
    2. Die Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber entweder allein oder durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung) vom Arbeitnehmer finanziert werden. Auch Kombinationen sind möglich.
    3. Ihre Mitarbeiter bauen so eine Betriebsrente auf, die staatlich gefördert wird und Sie geben Ihre Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss in Höhe von maximal 15 Prozent weiter. Eventuell gelten für Sie andere tarifvertragliche Regelungen.
    4. Alles aus einer Hand: Auf Wunsch schließen Sie einen Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Schutz mit ein. Bei uns wählen Sie aus einer der modernsten und innovativsten Produktpalette am Markt die für Ihre Mitarbeiter passenden Vorsorge-Lösungen aus.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
  • Jährlich können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei „umgewandelt“ werden. Der Arbeitgeber kann auch die Umwandlung höherer Beträge zulassen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf „Umwandlung“. Seine bAV-Beiträge zahlt er dann aus seinem Bruttogehalt.

    Jährlich können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei „umgewandelt“ werden. Der Arbeitgeber kann auch die Umwandlung höherer Beträge zulassen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf „Umwandlung“. Seine bAV-Beiträge zahlt er dann aus seinem Bruttogehalt.

Was haben meine Mitarbeiter von einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung?
  • Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf der Gehaltsabrechnung. Sie sparen monatlich Steuern und Sozialabgaben. Der Beitrag der betrieblichen Altersvorsorge reduziert das Bruttogehalt. Denn der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf den Betriebsrenten-Beitrag weder Steuern noch Abgaben zur Sozialversicherung berechnet.

    Das sind die Vorteile für Ihre Mitarbeiter im Überblick:

    • Jährlich bis zu 7.008 Euro steuer- und bis zu 3.504 Euro sozialabgabenfrei einzahlen.
    • Zuschuss vom Arbeitgeber für ihre Direktversicherung
    • Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
    • Sicherheits- oder chancenorientierte Anlage der Beiträge
    • Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
    • Unwiderruflicher Anspruch auf die Leistung aus dem Vertrag
    • Bürgergeld-sicher
    • Hinterbliebenen- und BU-Schutz möglich

    Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf der Gehaltsabrechnung. Sie sparen monatlich Steuern und Sozialabgaben. Der Beitrag der betrieblichen Altersvorsorge reduziert das Bruttogehalt. Denn der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf den Betriebsrenten-Beitrag weder Steuern noch Abgaben zur Sozialversicherung berechnet.

    Das sind die Vorteile für Ihre Mitarbeiter im Überblick:

    • Jährlich bis zu 7.008 Euro steuer- und bis zu 3.504 Euro sozialabgabenfrei einzahlen.
    • Zuschuss vom Arbeitgeber für ihre Direktversicherung
    • Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
    • Sicherheits- oder chancenorientierte Anlage der Beiträge
    • Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
    • Unwiderruflicher Anspruch auf die Leistung aus dem Vertrag
    • Bürgergeld-sicher
    • Hinterbliebenen- und BU-Schutz möglich
Muss ich als Arbeitgeber die Betriebsrente finanzieren?
  • Nur bei den Entgeltumwandlungen Ihrer Mitarbeiter geben Sie Ihre Sozialversicherungsersparnis weiter. Allerdings maximal 15 Prozent.

    Nur bei den Entgeltumwandlungen Ihrer Mitarbeiter geben Sie Ihre Sozialversicherungsersparnis weiter. Allerdings maximal 15 Prozent.

Wie erfülle ich die rechtlichen und tarifvertraglichen Vorgaben?
  • Mitarbeiter haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Betriebsrente, die jeder durch Entgeltumwandlung (Einzahlung in eine Rentenversicherung aus dem Bruttogehalt) selbst anspart.

    Das heißt für Sie: Möchte der Mitarbeiter seine gesetzliche Rente durch eine Betriebsrente aufstocken, müssen Sie ihm eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV-Lösung anbieten. Welchen Durchführungsweg Sie dabei gehen, bleibt Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche betriebliche Altersvorsorge zu Ihrem Unternehmen passt und ob tarifvertragliche Regelungen einzuhalten sind.

    Mitarbeiter haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Betriebsrente, die jeder durch Entgeltumwandlung (Einzahlung in eine Rentenversicherung aus dem Bruttogehalt) selbst anspart.

    Das heißt für Sie: Möchte der Mitarbeiter seine gesetzliche Rente durch eine Betriebsrente aufstocken, müssen Sie ihm eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV-Lösung anbieten. Welchen Durchführungsweg Sie dabei gehen, bleibt Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche betriebliche Altersvorsorge zu Ihrem Unternehmen passt und ob tarifvertragliche Regelungen einzuhalten sind.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

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