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    Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

    Als attraktiver Arbeitgeber überzeugen

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Ihre Vorteile unserer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Beweis der Fürsorgepflicht – Ihr Unternehmen erlangt einen Imagegewinn durch die Positionierung als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber.
  • Der Staat halbiert regelmäßig den monatlichen Beitrag – Ihre Mitarbeiter können sich eine umfangreichere Absicherung leisten.
  • Verlässlicher Schutz für Ihre Belegschaft – Ihre Beschäftigten erhalten im Ernstfall eine monatliche Rentenzahlung.
  • Einfacher Zugang für Ihre Mitarbeiter – 
    Der Abschluss der Versicherung ist, je nach Konstellation, ohne oder nur mit wenigen Gesundheitsfragen möglich.

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  • SchadenSoforthilfe für Ihre Sach-, Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung

    +49 30 2633-888

     

    Weitere Telefonnummern
  • Anschrift

    Feuersozietät Berlin Brandenburg

    Versicherung Aktiengesellschaft

    Postanschrift:

    10913 Berlin

     

    Öffentliche Lebensversicherung

    Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft

    Postanschrift:

    10913 Berlin

     

    Besucheranschrift / Kontakt für beide Unternehmen:

    Am Karlsbad 4-5, 10785 Berlin

     

    Wegbeschreibung

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Win-win-Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter

Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig und bietet Ihrer Belegschaft finanziellen Schutz, wenn diese ihn brauchen. Nutzen Sie den Weg der Direktversicherung und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern im Ernstfall eine monatliche Rente.
Darüber hinaus positionieren Sie sich mit dem Angebot dieser Zusatzleistung als zeitgemäßer Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt. Dank der staatlichen Förderung halbiert sich für Ihre Mitarbeiter regelmäßig der monatliche Beitrag. Zusätzlich zahlen Sie als Arbeitgeber ihre Sozialabgabenersparnis in den Vertrag ein (15%). Zudem können diese einen schnellen Zugang zur Absicherung erhalten – in bestimmten Konstellationen sogar mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

Unsere Tarife für die Absicherung Ihrer Mitarbeiter

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter können Sie mit individuellen Zusatzleistungen die Mitarbeiterbindung erhöhen und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber für potenzielle Bewerber positionieren.
Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherungen – als Direktversicherung – geben Sie Ihren Mitarbeitern finanzielle Sicherheit, wenn diese berufsunfähig werden. Erwerbsunfähig ist Ihr Mitarbeiter, wenn er nicht mehr als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann.

Grundsätzlich geben Sie Ihre Sozialabgabenersparnis als Arbeitgeber-Zuschuss weiter.

Leistungen im Überblick
  • Betriebliche BerufsunfähigkeitsversicherungTarifvarianten
    Leistung­en BerufInvest  

    Um­fassender Ver­sicherun­gsschutz während des gesamten Berufs­lebens ?

    Finanzielle Ab­­sicherung und Kapital­­aufbau ?

    Kein Zwang, einen anderen Beruf aus­zuüben ?

    Beitrags­frei­stellung im Leis­tungs­­fall ?

     

    Betriebliche BerufsunfähigkeitsversicherungTarifvarianten
    Leistung­en BerufInvest  

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    Kein Zwang, einen anderen Beruf aus­zuüben ?

    Beitrags­frei­stellung im Leis­tungs­­fall ?

     

Häufige Fragen zur Betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Welchen Vorteil bietet die BU-Absicherung meinen Mitarbeitern, wenn diese über den Betrieb abgeschlossen wird?
  • Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf ihrer Gehaltsabrechnung: Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dadurch reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für Ihre Mitarbeiter regelmäßig um die Hälfte. Zudem profitiert Ihre Belegschaft von einem umfassenden Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens.

    Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf ihrer Gehaltsabrechnung: Der Staat fördert die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, indem er auf den Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben berechnet. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dadurch reduziert sich der monatliche Nettobeitrag für Ihre Mitarbeiter regelmäßig um die Hälfte. Zudem profitiert Ihre Belegschaft von einem umfassenden Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens.

Welche Vorteile bieten unsere Kollektivverträge?
  • Unsere Gruppensondertarife bieten Ihren Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern ist der Abschluss – je nach Konstellation – komplett ohne oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante genügt unter bestimmten Voraussetzungen die Dienstobliegenheitserklärung von Ihnen als Arbeitgeber: Sie bestätigen, dass Ihre Belegschaft in den vergangenen zwei Jahren weder länger als zwei Wochen ununterbrochen noch länger als 20 Tage insgesamt arbeitsunfähig gewesen sind

    Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern bieten wir Ihnen zudem Sonderkonditionen im Kollektiv an, womit sich der Ausgangsbeitrag noch einmal reduziert. Auch Arbeitnehmer, die sich sonst aufgrund der Beitragshöhe keinen Berufsunfähigkeitsschutz leisten könnten, haben so die Möglichkeit, sich umfassend abzusichern.

    Unsere Gruppensondertarife bieten Ihren Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern ist der Abschluss – je nach Konstellation – komplett ohne oder mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante genügt unter bestimmten Voraussetzungen die Dienstobliegenheitserklärung von Ihnen als Arbeitgeber: Sie bestätigen, dass Ihre Belegschaft in den vergangenen zwei Jahren weder länger als zwei Wochen ununterbrochen noch länger als 20 Tage insgesamt arbeitsunfähig gewesen sind

    Ab einem Gruppenvertrag von zehn Mitarbeitern bieten wir Ihnen zudem Sonderkonditionen im Kollektiv an, womit sich der Ausgangsbeitrag noch einmal reduziert. Auch Arbeitnehmer, die sich sonst aufgrund der Beitragshöhe keinen Berufsunfähigkeitsschutz leisten könnten, haben so die Möglichkeit, sich umfassend abzusichern.

Worin liegt der Unterschied zu einer privaten Absicherung?
  • Im Unterschied zu einer privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos werden bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarten monatlichen Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber direkt an uns abgeführt. Im Bedarfsfall zahlen wir die vereinbarte Rente direkt an Ihren Mitarbeiter aus.

    Darüber hinaus profitieren Ihre Mitarbeiter von vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Diese werden aus dem Bruttogehalt abgeführt und sind durch die staatliche Förderung steuer-und sozialversicherungsfrei. Somit halbiert sich regelmäßig der monatliche Nettoaufwand für sie. Erst im Leistungsfall ist die gesamte BU-Rente steuer- sowie ggfs. kranken- und pflegeversicherungspflichtig – jedoch in der Regel mit niedrigeren Steuersätzen.

    Im Unterschied zu einer privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos werden bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarten monatlichen Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber direkt an uns abgeführt. Im Bedarfsfall zahlen wir die vereinbarte Rente direkt an Ihren Mitarbeiter aus.

    Darüber hinaus profitieren Ihre Mitarbeiter von vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Diese werden aus dem Bruttogehalt abgeführt und sind durch die staatliche Förderung steuer-und sozialversicherungsfrei. Somit halbiert sich regelmäßig der monatliche Nettoaufwand für sie. Erst im Leistungsfall ist die gesamte BU-Rente steuer- sowie ggfs. kranken- und pflegeversicherungspflichtig – jedoch in der Regel mit niedrigeren Steuersätzen.

Was passiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden oder in Elternzeit gehen?
  • Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat fortzuführen. Auch bei veränderten Lebensumständen, wie z.B. während der Elternzeit oder einer langfristigen Erkrankung, kann der betriebliche Berufsunfähigkeitsvertrag durch private Beiträge fortgeführt werden.

    Scheiden Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat fortzuführen. Auch bei veränderten Lebensumständen, wie z.B. während der Elternzeit oder einer langfristigen Erkrankung, kann der betriebliche Berufsunfähigkeitsvertrag durch private Beiträge fortgeführt werden.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Grundsätzlich werden die Beiträge für die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter abgezogen und von Ihnen als Arbeitgeber an uns abgeführt. Hierbei gibt es drei Wege der Finanzierung:

    1. Arbeitgeberfinanzierung: Die Beiträge werden zu 100 Prozent von Ihnen als Arbeitgeber übernommen und können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Weg lohnt sich: Durch den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Motivation Ihrer Mitarbeiter ebenso wie deren Bindung an Ihr Unternehmen gestärkt – und das ganz ohne zusätzliche Kosten.

    2. Mischfinanzierung: Als Arbeitgeber teilen Sie sich die monatlichen Beiträge mit Ihren Mitarbeitern. Auch hier können Sie Ihren anteiligen Beitrag als Betriebsausgabe absetzen und darüber hinaus Lohnnebenkosten sparen.

    3. Arbeitnehmerfinanzierung: Die Finanzierung erfolgt über die Entgeltumwandlung. Der Beitrag reduziert das monatliche Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geben Sie Ihre Sozialversicherungsersparnis seit 2019 in Höhe von 15 Prozent des Beitrages an Ihre Mitarbeiter weiter.

    Grundsätzlich werden die Beiträge für die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter abgezogen und von Ihnen als Arbeitgeber an uns abgeführt. Hierbei gibt es drei Wege der Finanzierung:

    1. Arbeitgeberfinanzierung: Die Beiträge werden zu 100 Prozent von Ihnen als Arbeitgeber übernommen und können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Weg lohnt sich: Durch den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Motivation Ihrer Mitarbeiter ebenso wie deren Bindung an Ihr Unternehmen gestärkt – und das ganz ohne zusätzliche Kosten.

    2. Mischfinanzierung: Als Arbeitgeber teilen Sie sich die monatlichen Beiträge mit Ihren Mitarbeitern. Auch hier können Sie Ihren anteiligen Beitrag als Betriebsausgabe absetzen und darüber hinaus Lohnnebenkosten sparen.

    3. Arbeitnehmerfinanzierung: Die Finanzierung erfolgt über die Entgeltumwandlung. Der Beitrag reduziert das monatliche Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geben Sie Ihre Sozialversicherungsersparnis seit 2019 in Höhe von 15 Prozent des Beitrages an Ihre Mitarbeiter weiter.

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