Versicherung für Drohnen: Wenn’s blöd fliegt, haften Sie mit Ihrem Vermögen.
Was im Kinderzimmer noch ein Spaß ist, entwickelt sich in der Luft zu einem echten Problem: Drohnen sind den Kinderschuhen entwachsen und zu echten Überfliegern und Problemen geworden. Daher hat der Bundesverkehrsminister eine neue Verordnung erlassen. Welche Vorschriften gelten nun für Drohnenpiloten? Wer haftet bei Schäden und welche Versicherung zahlt? Unser Video gibt einen Überblick:
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Schon die Zeitungsüberschriften machen nachdenklich: „Drohne versetzt Pferde in Panik.“ „Drohnen erobern den Himmel über Berlin.“ „Zehn Meter am Flugzeug vorbei.“ Drohnen als Spielzeuge, fliegende Kameras oder Transportvehikel sind immer stärker im Anflug. Weil die Preise für die universellen Flieger fallen, steigen immer mehr von ihnen in die Luft. 400.000 Flieger sind es nach Schätzungen bereits heute. Drohnen-Hersteller und Polizei rechnen in den nächsten drei Jahren mit einer Verdreifachung der Verkaufszahlen auf 1,2 Millionen zivile Drohnen. Doch mancher Hobbypilot hat dabei die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht: Denn einfach so darf eine Drohne meistens nicht in die Luft steigen.
Manche von ihnen sind nicht viel größer als ein Fingernagel und schwirren wie ein Insekt durch die Luft. Andere messen mehrere Meter und bringen es auf eine Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Die unbemannten Flugkörper sind inzwischen in den unterschiedlichsten Ausführungen bereits ab ca. 20 Euro zu haben. So unterschiedlich Leistung und Reichweite sind, so vielseitig sind auch ihre Einsatzgebiete: Bei Videodrehs mit Kamera ausgestattet machen sie spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Für eilig benötigte Ware sollen sie für Händler und Supermärkte zum Lieferanten werden. Und Hobbypiloten lassen Drohnen kunstvolle Flugmanöver vollführen. Das alles klingt nützlich und harmlos. Doch nicht immer hat der Pilot alles im Griff oder Glück. Seit April 2017 gilt eine neue Bundesverordnung:
Brauche ich einen Drohnen-Führerschein oder eine Kennzeichnung?
Das hängt vom Gewicht der Drohne ab. Mit der neuen Verordnung sind die Pflichten gestaffelt:
Ab einem Gewicht von 250g muss die Drohne mit Namen und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein. Diese Regel gilt ab 1. Oktober 2017.
Besitzer von fliegenden Geräten über 2kg brauchen einen Führerschein. Der Nachweis kann eine bestandene Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, eine Einweisung durch einen Luftsportverein oder eine Pilotenlizenz sein. Mindestalter des Drohnen-Piloten: 16 Jahre. Auch das gilt ab 1. Oktober 2017.
Über 5kg und für den Flug bei Nacht wird es richtig amtlich: ohne Erlaubnis der Luftfahrtbehörden bleibt die Drohne am Boden.
Welche allgemeingültigen Vorschriften gelten?
Unabhängig von Größe und Gewicht gilt immer:
Drohnen und Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
Die Drohne muss immer unter 100m Flughöhe bleiben.
Verboten sind sogenannte Überflugbereiche wie Flughäfen, Behörden, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Hauptverkehrswege, Menschenansammlungen und weitere Verbotszonen. Übrigens auch Wohngrundstücke – die Privatsphäre gilt auch für Drohnen.
Das Gleiche gilt, wenn die Drohne (unabhängig von ihrem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Gibt es für Drohnen Flugverbotszonen?
Ja, es sind die gleichen, die auch für Modellflugzeuge gelten. Dauerhafte Flugverbotszonen gibt es an Flughäfen, Kraftwerken und Militäreinrichtungen. Informieren sollten Sie sich unbedingt aber auch über kurzfristige Flugverbotszonen: Zum Beispiel galt 2016 während des Besuchs vom damaligen US-Präsident Barack Obama in Berlin absolutes Flugverbot, auch für Drohnen.
Darf ich mit meiner Drohne alles filmen und fotografieren?
Nein, denn es gibt das sogenannte „Recht am eigenen Bild“. Das bedeutet, dass Sie Menschen, deren Gesichter auf Fotos erkannt werden könnten, nicht einfach so aufnehmen und veröffentlichen dürfen. Es sei denn, diese Person gibt Ihnen die Erlaubnis. Oder es handelt sich um eine Menschenmasse, wo es Zufall ist, wer gerade wo steht oder geht. Und: So wie man nicht auf eine Leiter steigen darf, um über die Hecke des Nachbars zu schauen, so darf man diesen Sichtschutz auch nicht mit einer Drohne überfliegen, um „nachzuschauen“ oder gar Fotos zu machen.
Welche Strafen drohen Drohnen-Besitzern bei Missachtung?
Lässt ein Pilot seine Drohne über nicht erlaubte Gebiete, Objekte, Gebäude oder Menschenansammlungen fliegen, riskiert er oder sie bis zu zehn Jahre Gefängnis. Beispiel Flughafen: Schnell droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Denn Drohnenflüge in diesen Höhen und im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Airport sind verboten.
Brauche ich eine Drohnenversicherung?
Ja, es besteht eine Versicherungspflicht, außer Sie lassen Ihre Drohne nur in geschlossenen Räumen fliegen. Ein Beispiel: Eine Drohne stürzt wegen eines leeren Akkus ab, schlägt vor einem fahrenden Auto auf und der Fahrer baut vor Schreck einen Unfall. Fliegen ohne entsprechenden Versicherungsschutz zieht ein Bußgeld nach sich und im Falle eines Schadens haftet der Drohnen-Pilot mit seinem gesamten privaten Vermögen. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Feuersozietät Berlin Brandenburg sind sogenannte Indoor-Flugmodelle für die Verwendung in geschlossenen Räumen mitversichert. Outdoor-Multicopter können aktuell bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg gegen einen pauschalen Mehrbeitrag in Höhe von 40 Euro netto mitversichert werden.
Privathaftpflichtversicherung
Mit die wichtigste Versicherung, die jeder Mensch haben sollte: die Privathaftpflichtversicherung. Sie kostet wenig, leistet aber viel.