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Scheidung: Was geschieht mit gemeinsamen Versicherungen?

Auf getrennten Wegen getrennt versichert

Wenn eine Ehe endet, endet nicht nur ein gemeinsamer Lebensweg. Neben vielen anderen Dingen, die neu organisiert werden müssen, ist es auch wichtig, gemeinsam abgeschlossene Versicherungen zu überprüfen. Denn eine Scheidung kann mitunter Ihren privaten Versicherungsschutz maßgeblich beeinflussen. 

Ihre Versicherungs-Checkliste
Ob Lebensversicherung, Haftplicht- oder Kfz-Versicherung – mit der Scheidung ändert sich oft für einen der Partner bei vielen Verträgen der Versicherungsschutz. Denn bei einer Trennung entfällt die Mitversicherung, der Schutz gilt nur noch für den Versicherungsnehmer. Prüfen Sie daher vor allem diese Versicherungen im Hinblick auf Ihre neue Lebenssituation:
  • Lebensversicherung: Für Anwartschaften und die laufende Versorgung aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge sowie der betrieblichen Altersvorsorge gilt das Versorgungsausgleichsgesetz. Dieses sieht die interne, hälftige Teilung der während der Ehe erworbenen Anrechte vor. Die private Kapitalversicherung hingegen wird nicht geteilt, hier gilt der Zugewinnausgleich.
  • Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung: Sind Sie Versicherungsnehmer oder bei Ihrem Partner mitversichert?Ist Letzteres der Fall, endet Ihr Versicherungsschutz mit der Rechtskraft der Scheidung. Schließen Sie dann eine eigene Haftpflicht- beziehungsweise Rechtsschutzversicherung ab. Gegebenenfalls sollten Sie frühzeitig klären, bei wem die Kinder mitversichert werden.
  • Krankenversicherung: Sind/Waren Sie bei Ihrem Partner mitversichert, sollten Sie sich im Zuge einer Scheidung für einen eigenen Versicherungsschutz bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
  • Unfallversicherung: Klären Sie das aktuelle Versicherungsverhältnis. Womöglich empfiehlt sich die Überleitung des gemeinsamen Vertrages in zwei eigenständige.
  • Hausratversicherung: Sind Ihre neuen Wohnverhältnisse geklärt, sollten Sie prüfen, ob eine neue Versicherung nötig ist oder eventuell eine Änderung des bestehenden Vertrages infrage kommt.
  • Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung ist abhängig vom aktuellen Eigentümer der Immobilie. Ein möglicher Auszug, der nicht mit dem Verkauf des Gebäudes einhergeht, ist demzufolge nicht relevant.
  • Kfz-Versicherung: Waren Sie bislang nicht der Versicherungsnehmer, sondern mit ihrem Auto mitversichert, benötigen Sie nun eine separate Kfz-Versicherung. 
Bezugsrechte
Denken Sie auch daran, bestehende Bezugsrechte zu überprüfen. Gehen Sie in Ruhe – gern mit unserer Unterstützung – alle Versicherungsunterlagen durch und veranlassen Sie gegebenenfalls Änderungen. Dies betrifft die private Kapitallebens- und Rentenversicherung sowie die private Unfall- und die Direktversicherung. Bei letzterer beantragen Sie die Änderung des Bezugsrechtes bei Ihrem Arbeitgeber, da dieser als Versicherungsnehmer auftritt. Kein Änderungsbedarf besteht hingegen bei der Rückdeckungsversicherung.

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