Versicherungen steuerlich geltend machen
Steuererklärung: Diese Versicherungen können Sie absetzen
Die Steuererklärung steht mal wieder an. Und damit stellt sich vielen die Frage: Welche Versicherungen kann man als Privatperson steuerlich absetzen? Die Aufwendungen zur Altersvorsorge haben die meisten noch auf dem Zettel. Aber darüber hinaus? Die Unfallversicherung? Die Hausratversicherung? Oder die Kfz-Haftpflicht? Wir haben Patric Leins, Leiter der Abteilung Recht und Steuern Leben bei der Versicherungskammer Bayern, gebeten, Licht ins Dunkel zu bringen.
Form der Altersvorsorge | Wieso absetzbar | Wo eintragen |
Basis-Rente und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung | Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Die Regelung wurde 2005 eingeführt und greift schrittweise – volle Absetzbarkeit besteht ab dem Jahr 2025. 2015 sind beispielsweise 80 Prozent der Beiträge anrechenbar. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 22.172 Euro für Alleinstehende, für zusammenveranlagte Paare sind es 44.344 Euro. | Anlage Vorsorgeaufwand (Beiträge zur Basis-Rente: Zeile 7; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer-Beiträge laut Lohnsteuererklärung: Zeile 4; Arbeitnehmer-Beiträge über Lohnsteuererklärung hinaus: Zeile 6; Arbeitgeber-Beiträge laut Lohnsteuererklärung: Zeile 8; Arbeitgeber-Beiträge bei geringfügig Beschäftigten: Zeile 10) |
Riester-Rente | Die Beiträge zum Riester-Vertrag können bis zur Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente und der Steuervorteil aus den Sonderausgaben werden jedoch miteinander verrechnet. | Anlage AV (Die Beitragshöhe ist in Zeile 8 einzutragen.) |
Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Im Rahmen einer Direktversicherung sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2015: jährlich 2.904 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. | Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei sind, werden automatisch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt (vermindertes Arbeitsentgelt) und müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden. |
Risikoversicherungen und Zusatzversicherungen | Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen, zu selbstständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Zusatzversicherungen gegen Tod, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – sofern letztere separat ausgewiesen sind – stellen Sonderausgaben dar und sind als solche steuerlich absetzbar. Höchstbetrag von 2.800 Euro (Selbstständige) bzw. 1.900 Euro (Arbeitnehmer, mitversicherte Familienangehörige, Beamte). Auf diesen Höchstbetrag werden aber auch die Beiträge weiterer Versicherungen angerechnet. | Anlage Vorsorgeaufwendungen (Zeile 49 und 50) |
Lebensversicherungen | Die Beiträge zu Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge), sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Es gilt der Höchstbetrag von 2.800 Euro/1.900 Euro. Auf diesen Höchstbetrag werden aber auch die Beiträge weiterer Versicherungen angerechnet. | Anlage Vorsorgeaufwendungen (Zeile 51 und 52, je nach Produktgestaltung) |
Kranken- und Pflegeversicherungen, die über den Basis-Versicherungsschutz hinausgehen | Beiträge hierzu sind Sonderausgaben und als solche grundsätzlich steuerlich absetzbar. | Anlage Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche Krankenversicherung: Zeile 30; private Kranken-/Pflegeversicherung: Zeile 35 und 36) |
Gut zu wissen:
Es kann sich also durchaus lohnen, seine Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Aber wie? Eine Vorschrift, welche Unterlagen beim Finanzamt vorgelegt werden müssen, gibt es nicht. In den meisten Fällen reicht eine Bestätigung des Versicherers über die im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zusätzlich den Versicherungsschein beilegen. Bei manchen Versicherungen erhält der Steuerpflichtige vom Versicherer auch spezielle Bescheinigungen, z.B. bei Riester-Verträgen, die dem Finanzamt ebenfalls vorgelegt werden können.
Es kann sich also durchaus lohnen, seine Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Aber wie? Eine Vorschrift, welche Unterlagen beim Finanzamt vorgelegt werden müssen, gibt es nicht. In den meisten Fällen reicht eine Bestätigung des Versicherers über die im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zusätzlich den Versicherungsschein beilegen. Bei manchen Versicherungen erhält der Steuerpflichtige vom Versicherer auch spezielle Bescheinigungen, z.B. bei Riester-Verträgen, die dem Finanzamt ebenfalls vorgelegt werden können.