Gebäude- und Hausratschaden melden

Unser Versprechen

Im Schadenfall für Sie da. Sie melden uns den Schaden, danach übernehmen wir!
Von der Schadenbegutachtung bis zur Wiederherstellung – auf Wunsch steht Ihnen unser eigenes Handwerkernetz zur Verfügung. Entdecken Sie zudem unsere Zusatzleistungen, die Ihren Alltag erleichtern.

Unsere SchadenSoforthilfe ist 24 Stunden für Sie erreichbar

Unser Gebäudeschaden-Service hilft Ihnen bei den Reparaturen

Unsere Serviceleistungen:

  • Unser Kundenservice hilft Ihnen bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Hagel oder Sturm und Hochwasser an und in Gebäuden.
  • Fachkompetente Betreuung durch qualifizierte Ingenieure und Architekten.
  • Kompetente und schnelle Durchführung von Instandsetzungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen.
  • Flächendeckendes, bundesweites und qualitätsgesichertes Netzwerk von 2.500 Meister-Handwerksbetrieben aller Gewerke.
  • Ausschließlich qualitätsgesicherte Handwerker mit Gewährleistung bis zu 5 Jahre auf Handwerkerleistung.
  • Mehr als 10.000 weitere Handwerksbetriebe als Reservedienstleister, die Kosten der Schadenbehebung werden vorab von der Versicherungskammer Bayern übernommen.

Häufig gestellte Fragen rund um die Gebäude- und Hausratsschadensmeldung

Wann sollte ich den Schaden melden?
  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 30 2633-888 erreichbar.
    Bei einem Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug vermitteln wir Sie direkt an einen unserer Glas-Servicepartner. Diese bieten Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung und auf Wunsch Zusatzleistungen, wie z. B. einen mobilen Reparaturservice, Hol- und Bringservice und Ersatzwagen.
Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
  • Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
  • Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
  • Stellen Sie gedanklich Ihr Haus auf den Kopf! Alles, was jetzt herausfällt, gehört zu Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Wertsachen und noch einiges mehr.
Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
  • Bei einem Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug vermitteln wir Sie direkt an einen unserer Glas-Servicepartner. Diese bieten Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung und auf Wunsch Zusatzleistungen, wie z.B. einen mobilen Reparaturservice, Hol- und Bringservice und Ersatzwagen.
Was ist im Rahmen der Kernschutz- und Ergänzungsschutz-Bausteine der Wohngebäudeversicherung bei Schäden abgedeckt?
  • Bei einem Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug vermitteln wir Sie direkt an einen unserer Glas-Servicepartner. Diese bieten Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung und auf Wunsch Zusatzleistungen, wie z.B. einen mobilen Reparaturservice, Hol- und Bringservice und Ersatzwagen.
Kann ich als Angehörige einen Schaden melden?
  • Ja, Sie können den Schaden auch als Angehörige melden. Nach der Meldung prüfen wir den Schadensfall und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Ver

Weil Ihre Sicherheit uns am Herzen liegt

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