Kfz-Schaden melden

Unser Versprechen

Im Schadenfall für Sie da. Sie melden uns den Schaden, danach übernehmen wir!
Von der Schadenbegutachtung bis zur Reparatur – auf Wunsch steht Ihnen unser erfahrenes Werkstattnetz zur Verfügung. Entdecken Sie zudem unsere Zusatzleistungen, die Ihren Alltag erleichtern.

Unsere SchadenSoforthilfe ist 24 Stunden für Sie erreichbar

Was ist am Unfallort zu tun?

Leistungen beantragen Die Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen.
Leistungen beantragen Verkehrsfluss nicht behindern.
Leistungen beantragen Bei Personenschaden versuchen Sie erste Hilfe zu leisten und rufen Sie in jedem Fall die Polizei und den Notarzt.
Leistungen beantragen Fotografieren Sie – wenn möglich – die Unfallstelle und die Unfallfahrzeuge.
Leistungen beantragen Übergeben Sie der Unfallgegner*in Ihre Schadenservicekarte.
Leistungen beantragen Sichern Sie sich Zeugen, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig ist.
Leistungen beantragen Wenn Sie ein parkendes Auto beschädigen und die Fahrer*in nicht auffindbar ist, müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten, Ihre Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden.
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Wir nehmen Ihnen die Abwicklung der Fahrzeugreparatur vollständig ab. Sie ersparen sich viel Zeit und Mühe.

Unser kostenloses Serviceangebot umfasst:

  • Reparatur Ihres Autos in einer unserer Partnerwerkstätten. Diese zeichnen sich durch Qualität und umfangreiche Serviceleistungen aus.
  • Reparatur mit Originalersatzteilen.

  • Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie einen Ersatzwagen, damit Sie mobil bleiben.

  • Ihr Fahrzeug wird innen und außen gereinigt und zu Ihnen nach Hause gebracht.

  • Verlängerte Garantie auf die Reparatur.

Die nächste Werkstatt ist nur ein Anruf entfernt

Häufig gestellte Fragen rund um die Kfz-Schadensmeldung

Was mache ich, wenn ich den Schaden nicht verursacht habe?
  • Sie können sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Unfallgegner*in wenden.
Was mache ich, wenn die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht?
  • Wenn die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begangen hat, oder keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin, Telefon +49 30 20205858.
Wann sollte ich den Schaden melden?
  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, um eine Entschädigungsleistung zu erhalten?
  • Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Zur Abrechnung – ohne Reparatur – benötigen wir eine Reparaturkalkulation, die wir gerne für Sie einholen. Bitte senden Sie uns lediglich digitale Fotos von Ihrem Fahrzeugschaden unter schaden@feuersozietaet.de zu. Nach Prüfung der Schadenhöhe erhalten Sie den Entschädigungsbetrag, über den Sie frei verfügen können.
Was passiert bei einem Glasbruchschaden an meinem Fahrzeug?
  • Bei einem Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug vermitteln wir Sie direkt an einen unserer Glas-Servicepartner. Diese bieten Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung und auf Wunsch Zusatzleistungen, wie z.B. einen mobilen Reparaturservice, Hol- und Bringservice und Ersatzwagen.

Weil Ihre Sicherheit uns am Herzen liegt

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