• Indexanpassung

    Indexanpassung in der Versicherung

Was ist eine Indexanpassung?

In der Sachversicherung werden Indizes für die Abbildung von Preisentwicklungen (Inflation) verwendet. Dadurch erhöht sich die Versicherungssumme und in der Folge auch der Beitrag. Sie schützt Sie also vor einer möglichen Unterversicherung
Es gibt verschiedene Indizes wie beispielsweise den Baupreisindex für Wohngebäude oder den Tariflohnindex für das Baugewerbe.

In welcher Sachversicherung spielt die Indexanpassung eine besondere Rolle?

Indizes wie der Baupreis- oder Tariflohnindex sind vor allem bei Gebäudeversicherungen von Bedeutung. Die Bau- und Immobilienpreise steigen in Deutschland seit mehr als 10 Jahren stark an. Das hat verschiedene Gründe:
  • Das Immobilienangebot wird immer knapper.
  • Tariflöhne für Bauarbeiter und Handwerker sowie die Baupreise ziehen weiter an, u. a. durch die steigenden Kosten für Baustoffe.
  • Energieeffizienz-Standards, die erfüllt werden müssen, werden immer anspruchsvoller.
Diese Gründe sorgen auch dafür, dass die Wiederherstellungskosten von Immobilien im Schadenfall weiter steigen. Diesen Entwicklungen wird mit einer Anpassung der Versicherungssumme Rechnung getragen.

Welche Indizes und Faktoren sind in der Versicherungsbranche wichtig?

Indizes werden zur Ermittlung einer aktualisierten Versicherungssumme verwendet, die sich an den Lohn- und Preisentwicklungen orientiert und somit auch die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet.
  • Prämienfaktor – kommt zum Einsatz bei Wohn-, Geschäfts-, und landwirtschaftlichen Gebäuden, die nach SGIN 79a versichert sind.
  • Gleitender Neuwertfaktor – gilt in der privaten und gewerblichen Gebäudeversicherung für die Berechnung der Beiträge und Entschädigungsgrenzen.
  • Anpassungsfaktor – findet Verwendung für Versicherungsverträge nach den VGB 2000, 2008 und 2017. Er wird zur Beitragsberechnung und Ermittlung von Entschädigungsgrenzen, die in Prozent vom Wert 1914 ausgedrückt werden, verwendet.
  • Baupreisindex für Neubauten – wird zur Ermittlung des vorläufigen Wertes 1914 für alle Neubauten verwendet.
Welcher Faktor in Ihrem Vertrag Verwendung findet, können Sie Ihrer Beitragsrechnung entnehmen.

Was ist der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung?

Besonders für Wohngebäudeversicherungen, die im Jahr 2000 oder später abgeschlossen wurden, ist der Anpassungsfaktor maßgeblich. Die Ermittlung dieses Faktors ergibt sich zu 80 % aus dem aktuellen Baupreisindex und zu 20 % aus dem aktuellen Tariflohnindex für das Baugewerbe. Zwar sind die Lohnkosten schon im Baupreisindex berücksichtigt, allerdings wird angenommen, dass bei beschädigten Gebäuden überwiegend Arbeiten für die Reparatur anfallen und die Lohnkosten einen größeren Anteil als die Materialkosten haben.

Wer ermittelt neue Indexzahlen?

Das statistische Bundesamt ermittelt neue Indexzahlen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) veröffentlicht Vorschläge für Indexanpassungen, welche für die gesamte Versicherungsbranche in Deutschland gültig sind. Die Feuersozietät Berlin Brandenburg übernimmt die Vorschläge des GDV für die Indexanpassungen.

Warum ist eine Indexanpassung sinnvoll?

Sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer ist die Indexanpassung von Bedeutung. Durch sie erhöht sich nämlich nicht nur die Prämie für den Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungssumme. Auf der anderen Seite benötigt der Versicherer die steigenden Beitragseinnahmen. Nur so kann er steigende Schadenzahlungen in gleichem Maße finanzieren.
Ein Grund für eine Indexanpassung kann sein, dass die vereinbarte Versicherungssumme beim Vertragsabschluss einen höheren oder niedrigeren Wert hatte als aktuell. Ersteres ist z. B. bei einer Inflation bzw. Geldentwertung der Fall. Zudem können Preissteigerungen bei den Tarifen und Baupreisen die Reparatur- und Wiederherstellungskosten erhöhen.
Die Folge: Bei langfristigen Sachversicherungen, wie z. B. der Wohngebäudeversicherung, kann es im Falle eines Schadens zur Unterversicherung kommen, wenn keine Indexanpassung stattfindet. Für die gleiche Leistung müssen Sie nämlich heutzutage viel mehr Geld aufwenden als noch vor 20 Jahren.
Wie hoch die Anpassung ausfällt, richtet sich nach den genannten Indizes. Sie schützt Sie vor einer möglichen Unterversicherung. Zudem stellt sie sicher, dass Sie Ihr Haus auch nach einer Beschädigung bzw. Zerstörung trotz gestiegener Kosten wieder in Stand setzen oder neu errichten können.

Habe ich ein Kündigungsrecht aufgrund der Indexanpassung?

Wohngebäudeversicherer, die eine gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, die Versicherungssumme jährlich an die Indexentwicklung anzugleichen. Da sich dadurch auch die Haftung des Versicherers erhöht, ergibt sich aus der dadurch resultierenden Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Mit der Anpassung des Beitrages ist eine Anpassung der Leistung im Schadenfall verbunden. Sie können der Beitragsanpassung jedoch widersprechen. Das Gebäude wäre künftig dann nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und es besteht das Risiko der Unterversicherung.
Haben Sie noch Fragen zur Indexanpassung allgemein oder zur Anpassung Ihres Vertrages? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Versicherungen gegen Unwetterschäden

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