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  • Campingtarif

    Wohnmobil- und Wohnanhänger-Versicherung

    Unser Schutzschirm für Abenteurer

    • Faire Tarife
    • Sonderausstattung mitversichert
    • Individuell & flexibel anzupassen

Entspannt verreisen mit unserer Wohnmobil- und Wohnanhänger-Versicherung Camping Vario

Frei und ungebunden sein – das bieten Reisen mit Wohnmobil und Wohnanhänger. Optimal abgesichert ist Ihr Zuhause auf vier Rädern dabei mit unserer Camping Vario-Versicherung. Ob für den Familienurlaub mit dem Wohnanhänger, als Senior-Camper im Wohnmobil oder für den Ausflug in die weite Ferne mit dem selbst ausgebauten Campingbus: Verreisen Sie entspannt mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg! 

Versicherung für Wohnmobil & Wohnanhänger: Umfassender Schutz für Ihr mobiles Zuhause

Bis zu 100 Mio. € Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Diebstahl, Brand, Explosion und Kurzschluss bei Teilkasko mit abgesichert
Schutz bei Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag etc. bei Teilkasko
Nachträglich eingebaute Sonderausstattung über die Zusatzdeckung bis 20.000 € mitversichert
Neupreisentschädigung bis 24 Monate über die Zusatzdeckung
Überdurchschnittliche Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Weltweite Kaskoabdeckung über die Zusatzdeckung – für Weltenbummler
Europaweite Pannen- und Unfallhilfe mit unserem Schutzbrief  

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Camping Vario ohne Zusatzdeckung Camping Vario mit Zusatzdeckung
15 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personenschäden icon ja icon ja
100 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Sach-/Vermögensschäden icon ja icon ja
Umweltschadenversicherung icon ja icon ja
Mallorca-Police icon ja icon ja
Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren icon ja icon ja
Schutzbrief gegen Zuschlag icon ja icon ja
Tierbiss mit Folgeschäden  bis 5.000 €  unbegrenzt 
Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten  bis 5.000 € bis 20.000 € 
Schäden an Sonderausstattung (nachträglich eingebaut)  bis 8.000 €  bis 20.000 €  
Sonstige Kosten Elektro/Hybrid wie z. B. Diagnostik für Akkus oder Abstellkosten icon ja icon ja
All-Risk für Akku  icon ja icon ja
Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden icon Nein bis 100.000 €
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bei Diebstahl oder Totalschaden  icon Nein 12 Monate
Neupreisentschädigung  icon Nein 24 Monate
GAP-Versicherung  icon Nein icon ja

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Häufig gestellte Fragen rund um Camping Vario

Was kostet die Wohnmobil- und Wohnanhänger-Versicherung?
  • Die Kosten der Versicherung für Ihr mobiles Zuhause richten sich nach verschiedenen Faktoren:

    • der Schadensfreiheitsklasse
    • der Selbstbeteiligung
    • dem Wiederbeschaffungswert
    • dem Abstellort
    • dem gewählten Versicherungsumfang

    Je nachdem, ob eine Haftpflichtversicherung ausreichend ist, ob eine Selbstbeteiligung gewünscht ist oder ob Sie weitere Leistungen – etwa aus der Teil- oder Vollkaskoabsicherung – benötigen, setzt sich der Preis zusammen. 

    Die Kosten der Versicherung für Ihr mobiles Zuhause richten sich nach verschiedenen Faktoren:

    • der Schadensfreiheitsklasse
    • der Selbstbeteiligung
    • dem Wiederbeschaffungswert
    • dem Abstellort
    • dem gewählten Versicherungsumfang

    Je nachdem, ob eine Haftpflichtversicherung ausreichend ist, ob eine Selbstbeteiligung gewünscht ist oder ob Sie weitere Leistungen – etwa aus der Teil- oder Vollkaskoabsicherung – benötigen, setzt sich der Preis zusammen. 

Wie muss ich ein Wohnmobil oder einen Wohnanhänger (Wohnwagen) versichern?
  • Ein Wohnmobil oder ein Wohnanhänger (Wohnwagen) muss standardmäßig mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich lohnt sich eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, um sich zum Beispiel gegen selbstverursachte Schäden abzusichern. 

    Ein Wohnmobil oder ein Wohnanhänger (Wohnwagen) muss standardmäßig mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich lohnt sich eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, um sich zum Beispiel gegen selbstverursachte Schäden abzusichern. 

Wohnmobil oder Wohnanhänger gestohlen – was zahlt die Versicherung?
  • Wird Ihr Wohnmobil oder Ihr Wohnanhänger (Wohnwagen) gestohlen, bekommen Sie mit unserer Zusatzdeckung sogar bis 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis entschädigt. Bei Gebrauchtwagen erstatten wir den Kaufwert innerhalb der ersten 12 Monate. Ein Diebstahl des Wohnmobils oder Wohnanhängers sowie fest verbauter Teile der Ausstattung ist über die Kaskoversicherung gedeckt.

    Wird Ihr Wohnmobil oder Ihr Wohnanhänger (Wohnwagen) gestohlen, bekommen Sie mit unserer Zusatzdeckung sogar bis 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis entschädigt. Bei Gebrauchtwagen erstatten wir den Kaufwert innerhalb der ersten 12 Monate. Ein Diebstahl des Wohnmobils oder Wohnanhängers sowie fest verbauter Teile der Ausstattung ist über die Kaskoversicherung gedeckt.

Wann bezahlt die Teilkaskoversicherung?
  • Die Teilkaskoversicherung für Wohnmobile  und Wohnanhänger springt zum Beispiel ein bei Schäden durch

    • Brand
    • Naturgewalten
    • Explosion
    • Diebstahl
    • Glasbruch

    Die Teilkaskoversicherung für Wohnmobile  und Wohnanhänger springt zum Beispiel ein bei Schäden durch

    • Brand
    • Naturgewalten
    • Explosion
    • Diebstahl
    • Glasbruch
Was bezahlt die Vollkaskoversicherung?
  • Die Vollkasko umfasst sämtliche Leistungen, die auch die Teilkaskoversicherung bietet. Außerdem greift sie auch, wenn Sie einen Unfallschaden an Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil selbst verursacht haben, sowie bei Vandalismus und Unfallschäden durch Hackerangriffe. Mit der Zusatzdeckung können Sie weitere Leistungen hinzunehmen, wie zum Beispiel Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden sowie die Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Kauf. 

    Die Vollkasko umfasst sämtliche Leistungen, die auch die Teilkaskoversicherung bietet. Außerdem greift sie auch, wenn Sie einen Unfallschaden an Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil selbst verursacht haben, sowie bei Vandalismus und Unfallschäden durch Hackerangriffe. Mit der Zusatzdeckung können Sie weitere Leistungen hinzunehmen, wie zum Beispiel Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden sowie die Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Kauf. 

Wann leistet Wohnmobil- und Wohnanhänger-Versicherung – und wann nicht?
  • Icon Ja Icon Nein
    Bei einem Unfall, den Sie verursacht haben, zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am anderen Fahrzeug. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug werden über Teil- oder Vollkasko gedeckt. Fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis und verursachen einen Unfall, ist der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung nicht garantiert. Die Haftpflicht kann einen Teil der Kosten zurückfordern.
    Verursachen Sie versehentlich einen Unfall, etwa weil Sie eine rote Ampel übersehen, verzichtet die Versicherungskammer Bayern auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und deckt im vollen Leistungsumfang. Verursachen Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen einen Unfall, behalten wir uns vor, die Leistungen z. B. in der Kaskoversicherung  zu kürzen.
    Mit der Kaskoversicherung sind Glasbruchschäden, etwa durch Hagel, und Wildschäden abgedeckt. Die Kfz-Versicherung greift nicht, wenn Sie selbst vorsätzlich Schäden an Ihrem Campingfahrzeug verursachen.
    Icon Ja Icon Nein
    Bei einem Unfall, den Sie verursacht haben, zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am anderen Fahrzeug. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug werden über Teil- oder Vollkasko gedeckt. Fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis und verursachen einen Unfall, ist der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung nicht garantiert. Die Haftpflicht kann einen Teil der Kosten zurückfordern.
    Verursachen Sie versehentlich einen Unfall, etwa weil Sie eine rote Ampel übersehen, verzichtet die Versicherungskammer Bayern auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und deckt im vollen Leistungsumfang. Verursachen Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen einen Unfall, behalten wir uns vor, die Leistungen z. B. in der Kaskoversicherung  zu kürzen.
    Mit der Kaskoversicherung sind Glasbruchschäden, etwa durch Hagel, und Wildschäden abgedeckt. Die Kfz-Versicherung greift nicht, wenn Sie selbst vorsätzlich Schäden an Ihrem Campingfahrzeug verursachen.

Weil Ihre Sicherheit uns am Herzen liegt

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