Mopedversicherung in Berlin und Brandenburg

Ihr Versicherungskennzeichen bereits ab 39,90 € *

In Berlin und Brandenburg werden Moped, Mofa oder Roller gerne für den Weg zur Arbeit oder in die City genutzt. Und auch der E-Scooter erlebt gerade einen echten Hype. Täglich fahren wir damit umweltfreundlich und schnell zur Arbeit, zur Uni, zum Tennis oder zum Treffen mit den Freunden.

In Sachen Versicherung besteht allerdings noch Nachhol­bedarf – dabei ist die gerade in Metro­polen wie Berlin besonders wichtig. Selbst wenn Sie nur langsam unter­wegs sind – mit dem Moped ist ein Unfall schnell passiert. Darum ist es in Deutschland Pflicht, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung für Klein­fahrzeuge abzu­schließen. Nachweisen können Sie die über ein Versicherungs­kennzeichen, das sogenannte Moped-Kennzeichen.
* Einmal-Beitrag: Gesamtbeitrag für ein Jahr (01.03.2024 bis 28.02.2025) für Moped, Roller und Mofa. Für Versicherungsnehmer bzw. Fahrer, die älter als 23 Jahre sind.

Unsere Mopedversicherung: Ihre Vorteile

Schadenersatz bis zu 100 Mio. Euro
Noch besserer Schutz mit unserer Teilkasko (optional)
 
 
Bequem online den Beitrag berechnen
Beiträge können anteilig gezahlt werden

Welcher Versicherungstarif ist der richtige für mich?

Haftpflicht- oder Teilkasko­versicherung – was ist die bessere Wahl für mich? Die Haftpflicht­versicherung für Ihr Moped ist gesetz­lich vorge­schrieben. Eine Teilkasko­versicherung können Sie hingegen frei­willig abschließen. Doch beide Tarife sind gleicher­maßen wichtig.
Mit unserem Kombi­schutz sind Sie rundum abgesichert.
Unsere Empfehlung
Haftpflicht nur Haftpflicht
Kombi-Schutz Haftpflicht inkl. Teilkasko mit 100 Euro SB
100 Mio. Euro Deckungssumme
Icon Ja
Icon Ja
Brand und Explosion
Icon Nein
Icon Ja
Diebstahl und Raub
Icon Nein
Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten
Icon Nein
Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Icon Nein
Icon Ja
Schäden an der Verkabelung
Icon Nein
Icon Ja
Glasbruch am Fahrzeug
Icon Nein
Icon Ja

Hätten Sie's gewusst?

Ab dem 1. März 2024 brauchen Moped-, Roller- und Mofa-Besitzer ein Versicherungskennzeichen. E-Scooter- oder Segway-Fahrer brauchen eine Versicherungsplakette. Beides muss mit blauer Schrift versehen und bis Ende Februar 2025 gültig sein.

Warum ist die Mopedversicherung in Berlin und Brandenburg so wichtig?

Mal angenommen, im Kino auf dem Ku’damm läuft heute Abend der neuste Blockbuster. Das Wetter ist schön, auf den ÖPNV kein Verlass. Darum düsen Sie mit dem Roller in die City. Der Plan ist aufgegangen und der Film hat sich gelohnt. Doch als Sie das Kino verlassen, steht Ihr ordnungsgemäß abgestellter Scooter nicht mehr an seinem Platz. Schade, dass Sie jetzt doch auf die BVG angewiesen sind. Gut aber, dass Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben: Die Versicherung kommt nämlich im Falle eines Diebstahls für den Schaden auf.
Anderes Szenario: Sie sind mit dem E-Scooter unterwegs von Ihrer Wohnung in Potsdam zum Waldbad am Templiner See. Plötzlich überquert ein junger Mann die Straße, um den Bus noch zu erwischen. Sie versuchen schnell auszuweichen, doch ein Zusammenstoß ist unvermeidbar. Zum Glück wird niemand verletzt, aber Laptop und Smartphone des Fußgängers sind nicht mehr zu retten. Klar, der Schock sitzt tief. Doch den Sachschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

    Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungs­kennzeichen?

    Fahrzeuge, die verpflichtet sind, ein Kennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Plakette nach § 56 FZV zu führen, können im Rahmen einer Mopedversicherung versichert werden. Das trifft auf folgende Fahrzeuge zu:

    • Mopeds und Mokicks, Mofas, Leichtmofas und Roller
    • E-Bikes bis 25 km/h bzw. 45 km/h (Pedelecs bis 20 km/h)
    • Krankenfahrstühle
    • Alle dreirädrigen Kleinkrafträder und vierrädrige Fahrzeuge (Microcars bzw. Quads)

So viel zahlen Sie im Verkehrsjahr 2024/2025

Tarif für Leichtmofa, Mofa, Moped, Kleinkraftrad (Mokick, Roller, dreirädriges Kleinkraftrad)

Versicherungsumfang Fahrerkreis 23 Jahre und älter bei Versicherungsbeginn im
März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr.
Haftpflicht *
(ohne Teilkasko)
Brutto ***
39,90 39,90 35,91 31,92 29,93 27,93 23,94 19,96 15,96 11,97 9,97 7,00
Haftpflicht *
und Teilkasko mit 100 SB **
Brutto *** 111,80 111,80 100,62 89,44 83,86 78,26 67,08 55,91 44,72 33,54 27,95 16,77
 
Versicherungsumfang Fahrerkreis unter 23 Jahre bei Versicherungsbeginn im
März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr.
Haftpflicht *
(ohne Teilkasko)
Brutto *** 83,90 83,90 75,51 67,12 62,93 58,73 50,34 41,95 33,56 25,17 20,98 12,59
Haftpflicht *
und Teilkasko mit 100 SB **
Brutto *** 155,80 155,80 140,22 124,64 116,86 109,06 93,48 77,90 62,32 46,74 38,96 23,37
 
Um durch die Tabelle zu sliden, wischen Sie bitte nach rechts.
März 23
April 23
Mai 23
Juni 23
Juli 23
Aug. 23
Sept. 23
Okt. 23
Nov. 23
Dez. 23
Jan. 24
Febr. 24
Fahrerkreis 23 Jahre und älter bei Versicherungsbeginn
Haftpflicht * (Brutto ***) (ohne Teilkasko)
39,90 €
39,90 €
35,91 €
31,92 €
29,93 €
27,93 €
23,94 €
19,96 €
15,96 €
11,97 €
9,97 €
7,00 €
Haftpflicht * (Brutto ***) und Teilkasko mit 100 € SB **
111,80 €
111,80 €
100,62 €
89,44 €
83,86 €
78,26 €
67,08 €
55,91 €
44,72 €
33,54 €
27,95 €
16,77 €
Fahrerkreis unter 23 Jahre bei Versicherungsbeginn
Haftpflicht * (Brutto ***) (ohne Teilkasko)
83,90 €
83,90 €
75,51 €
67,12 €
62,93 €
58,73 €
50,34 €
41,95 €
33,56 €
25,17 €
20,98 €
12,95 €
Haftpflicht * (Brutto ***) und Teilkasko mit 100 € SB **
155,80 €
155,80 €
140,22 €
124,64 €
116,86 €
109,06 €
93,48 €
77,90 €
62,32 €
46,74 €
38,96 €
23,37 €
 
 

Tarif für E-Bikes, Quad (Versicherungskennzeichen) / Segway, E-Scooter (Versicherungsplakette)

Versicherungsumfang Fahrerkreis 23 Jahre und älter bei Versicherungsbeginn im
März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr.
Haftpflicht *
(ohne Teilkasko)
Brutto *** 42,90 42,90 38,62 34,32 32,18 30,04 25,74 21,46 17,16 12,88 10,72 7,00
Haftpflicht *
und Teilkasko mit 100 SB **
Brutto *** 114,80 114,80 103,33 91,84 86,11 80,37 68,88 57,41 45,92 34,45 28,70 17,22
 
Versicherungsumfang Fahrerkreis unter 23 Jahre bei Versicherungsbeginn im
März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr.
Haftpflicht *
(ohne Teilkasko)
Brutto *** 102,90 102,90 92,61 82,32 77,17 72,03 61,74 51,46 41,16 30,87 25,73 15,43
Haftpflicht *
und Teilkasko mit 100 SB **
Brutto *** 174,80 174,80 157,32 139,84 131,10 122,36 104,88 87,41 69,92 52,44 43,71 26,21
 
März 23
April 23
Mai 23
Juni 23
Juli 23
Aug. 23
Sept. 23
Okt. 23
Nov. 23
Dez. 23
Jan. 24
Febr. 24
Fahrerkreis 23 Jahre und älter bei Versicherungsbeginn
Haftpflicht * (Brutto ***) (ohne Teilkasko)
49,90 €
49,90 €
44,91 €
39,91 €
37,43 €
34,93 €
29,94 €
24,95 €
19,96 €
14,97 €
12,47 €
7,49 €
Haftpflicht * (Brutto ***) und Teilkasko mit 100 € SB **
121,80 €
121,80 €
109,62 €
97,43 €
91,36 €
85,26 €
73,08 €
60,90 €
48,72 €
36,54 €
30,45 €
18,27 €
Fahrerkreis unter 23 Jahre bei Versicherungsbeginn
Haftpflicht * (Brutto ***) (ohne Teilkasko)
102,90 €
102,90 €
92,61 €
82,32 €
77,17 €
72,03 €
61,74 €
51,46 €
41,16 €
30,87 €
25,73 €
15,43 €
Haftpflicht * (Brutto ***) und Teilkasko mit 100 € SB **
174,80 €
174,80 €
157,32 €
139,84 €
131,10 €
122,36 €
104,88 €
87,41 €
69,92 €
52,44 €
43,71 €
26,21 €
 
 
* Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio Euro pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person)
** SB = Selbstbeteiligung pro Schadenfall
*** Inklusive 19% Versicherungssteuer

Häufig gestellte Fragen rund um die Autoversicherung

Brauche ich eine Versicherungsplakette für meinen E-Scooter?
  • Ja, Sie brauchen eine Versicherungsplakette für Ihren E-Scooter. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz haben Sie keine Erlaubnis, im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

    Ja, Sie brauchen eine Versicherungsplakette für Ihren E-Scooter. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz haben Sie keine Erlaubnis, im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

Woher bekomme ich ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Plakette? Was brauche ich dafür?
  • Bei Ihrem nächsten Berater vor Ort.

    Jetzt Berater finden

    Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ihrer ersten Fahrt im neuen Versicherungs­jahr (ab 1. März jeden Jahres) das neue Kennzeichen bzw. die Plakette zu organisieren.

    Für Ihr Kennzeichen bzw. Ihre Plakette benötigen Sie Ihre persönlichen Daten sowie gewisse Fahrzeugangaben aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Das können folgende Angaben sein:

    • Maximale Geschwindigkeit
    • Hersteller-Schlüsselnummer (vierstellig)
    • Herstellername
    • ID-Nummer bzw. Fahrgestellnummer

    Bei Ihrem nächsten Berater vor Ort.

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    Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ihrer ersten Fahrt im neuen Versicherungs­jahr (ab 1. März jeden Jahres) das neue Kennzeichen bzw. die Plakette zu organisieren.

    Für Ihr Kennzeichen bzw. Ihre Plakette benötigen Sie Ihre persönlichen Daten sowie gewisse Fahrzeugangaben aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Das können folgende Angaben sein:

    • Maximale Geschwindigkeit
    • Hersteller-Schlüsselnummer (vierstellig)
    • Herstellername
    • ID-Nummer bzw. Fahrgestellnummer
Wie teuer ist eine Mopedversicherung?
  • Bei uns erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds oder Roller bereits ab 39,90€ für das ganze Jahr. Ihren E-Scooter versichern wir ab 49,90€ jährlich.

    Zusätzlich können Sie bei uns eine Teilkaskoversicherung abschließen, um Ihr Fahrzeug gegen weitere Fälle abzusichern.

    Bei uns erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds oder Roller bereits ab 39,90€ für das ganze Jahr. Ihren E-Scooter versichern wir ab 49,90€ jährlich.

    Zusätzlich können Sie bei uns eine Teilkaskoversicherung abschließen, um Ihr Fahrzeug gegen weitere Fälle abzusichern.

In welchem Fall zahlt die Kfz-Haftpflicht?
  • Wenn Sie Verursacher eines Unfalls sind, haften Sie für den entstandenen Schaden. Teuer wird es für Sie vor allem bei Personenschaden. Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Konsequenzen solcher Schadenersatzforderungen geschützt.

    Wenn Sie Verursacher eines Unfalls sind, haften Sie für den entstandenen Schaden. Teuer wird es für Sie vor allem bei Personenschaden. Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Konsequenzen solcher Schadenersatzforderungen geschützt.

Was ist durch die Teilkaskoversicherung abgesichert?
  • Unsere Teilkaskoversicherung schützt Sie, auch wenn Sie nicht mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Die Versicherung schützt Sie z. B. bei folgenden Schäden:

    • Raub und Diebstahl
    • Explosion und Brand
    • Hagel- oder Sturmschäden
    • Zusammenstöße mit allen Arten von Tieren
    • Glasbruch

    Unsere Teilkaskoversicherung schützt Sie, auch wenn Sie nicht mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Die Versicherung schützt Sie z. B. bei folgenden Schäden:

    • Raub und Diebstahl
    • Explosion und Brand
    • Hagel- oder Sturmschäden
    • Zusammenstöße mit allen Arten von Tieren
    • Glasbruch
Wie versichere ich mein Moped, Mofa oder meinen Roller gegen Diebstahl?
  • Schließen Sie neben Ihrer Haftpflicht- auch eine Teilkaskoversicherung ab, greift Ihr Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Gerade in Städten wie Berlin ist dieser Schutz sinnvoll, denn der Parkraum ist knapp. Wer sein Moped nicht in einer Garage abstellen kann, muss am Straßenrand einen Parkplatz finden – und hier ist das Diebstahlrisiko besonders hoch.

    Schließen Sie neben Ihrer Haftpflicht- auch eine Teilkaskoversicherung ab, greift Ihr Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Gerade in Städten wie Berlin ist dieser Schutz sinnvoll, denn der Parkraum ist knapp. Wer sein Moped nicht in einer Garage abstellen kann, muss am Straßenrand einen Parkplatz finden – und hier ist das Diebstahlrisiko besonders hoch.

Von wann bis wann gilt mein Versicherungsschutz?
  • Jedes Jahr am 1. März startet das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, E-Bikes, Mofas sowie E-Scooter und Segways nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Dann kann Ihr Versicherungsschutz theoretisch beginnen – muss er aber nicht! Es kann sein, dass Sie Ihr Kennzeichen bzw. Ihre Plakette erst im Laufe des Versicherungsjahres bestellen. Dann beginnt auch der Versicherungsschutz später. Die Gültigkeit dauert jedoch immer bis Ende Februar des nächsten oder des jetzigen Jahres – abhängig vom Vertragsbeginn. Schließen Sie Ihre Versicherung nach dem 1. März ab, zahlen Sie nur einen anteiligen Versicherungsbeitrag.

    Jedes Jahr am 1. März startet das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, E-Bikes, Mofas sowie E-Scooter und Segways nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Dann kann Ihr Versicherungsschutz theoretisch beginnen – muss er aber nicht! Es kann sein, dass Sie Ihr Kennzeichen bzw. Ihre Plakette erst im Laufe des Versicherungsjahres bestellen. Dann beginnt auch der Versicherungsschutz später. Die Gültigkeit dauert jedoch immer bis Ende Februar des nächsten oder des jetzigen Jahres – abhängig vom Vertragsbeginn. Schließen Sie Ihre Versicherung nach dem 1. März ab, zahlen Sie nur einen anteiligen Versicherungsbeitrag.

Wer darf mein versichertes Moped fahren?
  • Wenn Sie Ihr Moped versichert haben, darf jeder, der über die nötige Fahrerlaubnis verfügt, zum angegebenen Fahrerkreis gehört und das entsprechende Fahreralter erreicht hat, damit fahren.

    Wenn Sie Ihr Moped versichert haben, darf jeder, der über die nötige Fahrerlaubnis verfügt, zum angegebenen Fahrerkreis gehört und das entsprechende Fahreralter erreicht hat, damit fahren.

Ich fahre erst ab Sommer mit meinem Moped. Sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds dauert immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres. Wenn Sie Ihr Nummernschild erst später holen, zahlen Sie auch erst ab dem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie z. B. erst ab Juni ein Versicherungskennzeichen brauchen, zahlen Sie für das Jahr auch nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Verkehrsjahr für Mopeds dauert immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres. Wenn Sie Ihr Nummernschild erst später holen, zahlen Sie auch erst ab dem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie z. B. erst ab Juni ein Versicherungskennzeichen brauchen, zahlen Sie für das Jahr auch nur einen anteiligen Beitrag.

Wird meine Mopedversicherung automatisch verlängert?
  • Nein, die Versicherung für Ihr Moped wird nicht automatisch verlängert. Hier gilt die sogenannte „Verfallspolice“. Grund dafür ist, dass die Versicherung an das Kennzeichen bzw. die Plakette geknüpft ist. Die Mopedversicherung muss also jedes Verkehrsjahr neu abgeschlossen werden. Dementsprechend müssen Sie auch in jedem Verkehrsjahr Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette am Moped anbringen.

    Nein, die Versicherung für Ihr Moped wird nicht automatisch verlängert. Hier gilt die sogenannte „Verfallspolice“. Grund dafür ist, dass die Versicherung an das Kennzeichen bzw. die Plakette geknüpft ist. Die Mopedversicherung muss also jedes Verkehrsjahr neu abgeschlossen werden. Dementsprechend müssen Sie auch in jedem Verkehrsjahr Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette am Moped anbringen.

Welche Farbe hat das Versicherungskennzeichen in diesem Jahr?
  • Die Kennzeichen und Plaketten haben jedes Jahr ab dem 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres eine andere Farbe. Auf diese Weise kann die Polizei schnell erkennen, ob das Fahrzeug mit dem aktuell gültigen Versicherungsschutz fährt. Ab dem 1. März 2024 gilt die Schriftfarbe Blau, ab dem 1. März 2025 Grün und ab dem 1. März 2025 Schwarz.

    Die Kennzeichen und Plaketten haben jedes Jahr ab dem 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres eine andere Farbe. Auf diese Weise kann die Polizei schnell erkennen, ob das Fahrzeug mit dem aktuell gültigen Versicherungsschutz fährt. Ab dem 1. März 2024 gilt die Schriftfarbe Blau, ab dem 1. März 2025 Grün und ab dem 1. März 2025 Schwarz.

Gilt mein Versicherungsschutz auch für „frisierte“ Mofas?
  • Sobald Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erlischt die Betriebserlaubnis. Gerade Mofas fahren oft wesentlich schneller als es ihre Zulassung erlaubt. Dann wurden sie vermutlich „getuned“ bzw. „frisiert“. Dabei verändert man das Mofa durch ein paar technische Handgriffe, sodass es bis zu 80 km/h fahren kann. Eine sehr hohe Geschwindigkeit für einen so kleinen Hubraum.

    Wer sein Mofa frisiert, kann nicht mehr mit vollem Versicherungsschutz rechnen. Fährt das Mofa nach dem „Aufmotzen“ schneller als 25 km/h, greift der Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang. Sie können vom Versicherungsnehmer in Regress genommen werden. Das heißt, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls nach der Schadensregulierung Geld von Ihnen zurückverlangen kann.

    Da Sie mit frisierten Mofas schneller unterwegs sind, ist auch die Unfallgefahr erhöht. Der Versicherungsnehmer kann Ihnen aus diesem Grund kündigen.

    Werden Sie beim Fahren eines frisierten Mofas erwischt, entzieht man Ihnen sowohl die Betriebserlaubnis als auch die Versicherungspapiere. Wer seine Betriebserlaubnis wieder zurückerhalten möchte, muss beim Prüfdienst nachweisen, dass das Mofa wieder auf die Geschwindigkeit gedrosselt wurde, für die es ursprünglich zugelassen war.

    Sobald Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erlischt die Betriebserlaubnis. Gerade Mofas fahren oft wesentlich schneller als es ihre Zulassung erlaubt. Dann wurden sie vermutlich „getuned“ bzw. „frisiert“. Dabei verändert man das Mofa durch ein paar technische Handgriffe, sodass es bis zu 80 km/h fahren kann. Eine sehr hohe Geschwindigkeit für einen so kleinen Hubraum.

    Wer sein Mofa frisiert, kann nicht mehr mit vollem Versicherungsschutz rechnen. Fährt das Mofa nach dem „Aufmotzen“ schneller als 25 km/h, greift der Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang. Sie können vom Versicherungsnehmer in Regress genommen werden. Das heißt, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls nach der Schadensregulierung Geld von Ihnen zurückverlangen kann.

    Da Sie mit frisierten Mofas schneller unterwegs sind, ist auch die Unfallgefahr erhöht. Der Versicherungsnehmer kann Ihnen aus diesem Grund kündigen.

    Werden Sie beim Fahren eines frisierten Mofas erwischt, entzieht man Ihnen sowohl die Betriebserlaubnis als auch die Versicherungspapiere. Wer seine Betriebserlaubnis wieder zurückerhalten möchte, muss beim Prüfdienst nachweisen, dass das Mofa wieder auf die Geschwindigkeit gedrosselt wurde, für die es ursprünglich zugelassen war.

Weil Ihre Sicherheit uns am Herzen liegt

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