• Berufsunfähigkeitsversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Einkommen

    Berufs­unfähig­keits­versicherung

    • Flexibel & ausbaufähig
    • 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
    • Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) fängt die finanziellen Folgen auf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Passen Sie Ihre Absicherung je nach Lebenssituation mit unseren Bausteinen an. Dabei bestimmen Sie selbst, welche Risiken Sie versichern. Profitieren Sie von finanzieller Sicherheit bei Berufsunfähigkeit – mit dem Schutzschirm der Feuersozietät Berlin Brandenburg.

Für wen eignet sich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Berufseinsteigende und junge Erwachsene
Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Berufen
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die ihre finanzielle Sicherheit langfristig schützen möchten. Sie hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Ausübung des Berufs verhindert – im Bürojob ebenso wie im Handwerk.

Berufs­unfähig­keits­versicherung: Ihre Vorteile

Garantiert: 100% der vereinbarten Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit – ohne Zwang einen anderen Beruf auszuüben
Flexibel: Flexible Anpassung der Absicherung bei besonderen Anlässen
Planungssicher: Bei Berufswechsel bleibt der Beitrag gleich oder wird günstiger
Ausbaufähig: Möglichkeit zur Erhöhung der Rente in den ersten fünf Versicherungsjahren
Günstige Einsteigertarife: Junge Leute sparen am Beitrag

Tarifrechner für Grund­fähig­keits­versicherung & Berufs­unfähig­keits­versicherung

Berechnen Sie jetzt Ihre Tarife und wählen Sie zwischen der Berufsunfähig­keits­versicherung und/oder der Grund­fähigkeits­versicherung.

Unsere Tarife im Vergleich

Unsere Empfehlung für Kunden ab 30 Jahre
EinkommensSicherung StartSchutz
für Studierende & Berufsanfänger
EinkommensSicherung Beruf
für Pflichtversicherte & Selbstständige
Monatliche Rente
Icon Ja
Icon Ja
Umgruppierung
Icon Ja
Icon Ja
Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben
Icon Ja
Icon Ja
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Icon Ja
Icon Ja
Beitragsfreistellung im Leistungsfall
Icon Ja
Icon Ja
Reha-Maßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Invest-Variante
Icon Ja
Icon Ja
Günstiger Beitrag zum Start
Icon Ja
Icon Nein
EinkommensSicherung StartSchutz

Früh einsteigen lohnt sich: Unsere Berufs­unfähig­keits­versicherung für junge Leute unter 30

Gerade in jungen Jahren ändert sich vieles im Leben. Passgenau für junge Leute zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr haben wir deswegen die EinkommensSicherung StartSchutz entwickelt. Mit unserem Tarif können Sie ohne Gesundheitsprüfung auch noch später den Versicherungsschutz flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zudem: Die EinkommensSicherung StartSchutz ist zu Beginn rund ein Drittel günstiger als eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung – und das bei vollem Versicherungsschutz. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr und nochmals nach dem zehnten bzw. ab dem elften Versicherungsjahr steigt der Beitrag.
Die Bausteine der BU für Ihren Lebensweg Familienabsicherung Kapitalleistung Arbeitsunfähigkeit Dienstunfähigkeit Dread-Disease Grundbaustein

So hilft unsere EinkommensSicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit

  • Leistungsbeispiel Bürokauffrau in Ausbildung

    Bürokauffrau in Ausbildung

    Lena, 18 Jahre*

    Lena zieht sich bei einem Fahrrad­unfall mehr­ere kompli­zierte Brüche zu. Es folgen Opera­tionen und ein Reha-Auf­ent­halt. Die Genes­ung dauert fast ein Jahr. Lena ist froh, dass ihre Eltern zu Aus­bildungs­beginn eine BU für sie ab­ge­schlossen haben: Sie er­hält eine monat­liche BU-Rente und muss sich um ihre Finanzen keine Sorgen machen.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

  • Leistungsbeispiel Schreinerin

    Schreinerin

    Frau Böhm, 42 Jahre*

    Frau Böhm arbeitet seit eini­gen Jahren als Schrein­erin in einer Werk­statt, die Fenster und Türen her­stellt. Sie er­hält die Diag­nose Asth­ma und kann in ihrem Be­ruf nicht mehr ar­beiten. Sie be­kommt eine BU-Rente. Bei ihrer Rück­kehr ins Arbeits­leben er­hält sie eine Wieder­ein­glieder­ungs­hilfe als Ein­mal­zahl­ung in Höhe von sechs Mon­ats­renten. Sie er­hält durch den Kapi­tal­bau­stein be­reits bei ein­tret­en­der BU eine An­fangs­hilfe in Höhe von 3 Monats­renten.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

  • Leistungsbeispiel Lehrer

    Lehrer

    Herr Sander, 35 Jahre*

    Herr Sander ist 35 Jahre alt und ar­beitet als Lehr­er. Seit Kurz­­em ist er Be­amter auf Lebens­­zeit. Wegen einer De­­press­ion be­­schein­­igt ihm der Amts­­arzt Dienst­­un­­fähig­­keit (DU) und sein Dienst­­herr schickt ihn in den Ruhe­­stand. Nun er­­hält er durch seine Berufs­­un­fähig­keits­ver­­sicher­ung mit DU-Bau­­stein eine Monats­­rente für die ge­­samte Dau­er seiner Dienst­­un­­fähig­keit.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

Häufig gestellte Fragen rund um die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit und wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
  • In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können. 

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben daher auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

    In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können. 

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben daher auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

Zahlt der Staat, wenn ich als Berufseinsteigerin oder -einsteiger berufsunfähig werde?
  • Im Berufseinstieg sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können – egal, in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    • Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.
    • Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

    Im Berufseinstieg sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können – egal, in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    • Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.
    • Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Studium abzuschließen?
  • Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

    Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

In welcher Höhe sollte ich die BU abschließen?
  • Empfehlenswert ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 70 % Ihres Jahresbruttogehalts abzuschließen. Dadurch gewährleisten Sie, im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihren Lebensstandard weitgehend halten zu können.

    Empfehlenswert ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 70 % Ihres Jahresbruttogehalts abzuschließen. Dadurch gewährleisten Sie, im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihren Lebensstandard weitgehend halten zu können.

Bis zu welchem Alter sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden? Bis wann ist sie sinnvoll?
  • Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente. Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können. 

    Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente. Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können. 

Um mich vor den Folgen der Berufsunfähigkeit abzusichern, muss ich erst eine Gesundheitsprüfung machen – warum?
  • Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

    Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

Wie beantrage ich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
  • Sie können uns den Leistungsfall telefonisch(+49 30 2633 444), schriftlich oder per E-Mail(bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden. 

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung. 

    Sie können uns den Leistungsfall telefonisch(+49 30 2633 444), schriftlich oder per E-Mail(bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden. 

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung. 

Wie läuft die Leistungsfallprüfung ab?
  • Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihres Sachbearbeiters. 

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch, diese innerhalb von fünf Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Liegen uns alle notwendigen Dokumente vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

    Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihres Sachbearbeiters. 

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch, diese innerhalb von fünf Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Liegen uns alle notwendigen Dokumente vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben möchte?
  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Feuersozietät Berlin Brandenburg besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst, wenn Sie es theoretisch könnten. 

    Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Feuersozietät Berlin Brandenburg besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst, wenn Sie es theoretisch könnten. 

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d. h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.  

    Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d. h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.  

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
  • Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes. 

    Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes. 

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

    Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn die Versicherung ausläuft?
  • Schließen Sie Ihre BU in der Invest-Variante ab, legen wir die eingezahlten Überschüsse kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, da Auszahlungen auch schon während der Laufzeit möglich sind. 

    Schließen Sie Ihre BU in der Invest-Variante ab, legen wir die eingezahlten Überschüsse kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, da Auszahlungen auch schon während der Laufzeit möglich sind. 

Downloads


Nachhaltigkeit im Blick

Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Sie fragen, wir antworten: BU-Versicherung

Guter Überblick für alle, die es eilig haben. Wichtige Fragen rund um die BU beantworten unsere Experten und Expertinnen der Feuersozietät Berlin Brandenburg.

Diese Vorsorge­lösung bieten wir Ihnen im Konzern­verbund an:

Risikoträger: Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG
Ein Unternehmen der Versicherungskammer
Maximilianstraße 53
80538 München
 

Weil Ihre Sicherheit uns am Herzen liegt

Markenvisual